Bereiten Sie sich auf Frankreichs E-Rechnungsverordnung 2024 vor

Die elektronische Rechnungsstellung wird weltweit zur Norm, und Frankreich befindet sich auf der Zielgeraden dorthin. Seit dem 1. Januar 2020 ist die elektronische Rechnungsstellung für alle Transaktionen mit dem öffentlichen Sektor (B2G) über das Portal Chorus Pro verbindlich. Der nächste Schritt erfolgt am 1. Juli 2024. Dann müssen alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen elektronische Rechnungen akzeptieren. Je nach Größe des Unternehmens werden sie zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 1. Januar 2026 auch mit der elektronischen Rechnungsstellung starten. Auch wenn die von der Regierung angekündigten Termine noch weit weg erscheinen, müssen Unternehmen schon heute mit den Vorbereitungen für diese Reform beginnen.

Überall auf der Welt wenden sich Länder mehr und mehr der elektronischen Rechnungsstellung zu. Warum eigentlich? Weil die Vorteile für sich selbst sprechen. Die elektronische Rechnungsstellung senkt die Kosten für die Bearbeitung einer Rechnung drastisch, verringert die Wahrscheinlichkeit von Rechnungsstreitigkeiten, eliminiert manuelle Eingabefehler, erhöht die globale Steuerkonformität, verringert papierbasierte Prozesse und schafft somit einen umweltfreundlicheren, nachhaltigeren Arbeitsplatz.

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Während in der Vergangenheit die Verbreitung der elektronischen Rechnungsstellung weitgehend vom Privatsektor vorangetrieben wurde, ist in den letzten Jahren eine kontinuierliche und bemerkenswerte Verlagerung hin zu Regierungen zu beobachten.

Dies ist insbesondere in der Europäischen Union zu beobachten. Nach der EU-weiten Harmonisierung der e-Invoicing-Standards durch die Norm EN 16931 stützen sich immer mehr EU-Mitgliedstaaten auf die Spezifikationen des Peppol-Netzwerks für den Austausch elektronischer Geschäftsdokumente. Viele Länder, wie z. B. Frankreich, haben die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung durch verpflichtende E-Invoicing-Mandate vorangetrieben.

Frankreichs Umstellung auf die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich im Jahr 2024

Seit der Einführung 2010 hat die französische Regierung kontinuierlich den Rechtsrahmen weiterentwickelt, der die Verbreitung der elektronischen Rechnungsstellung befördert. Das übergeordnete Ziel dieser Bemühungen ist es, Steuerhinterziehung zu bekämpfen und Strukturen für schlankere Transaktionsprozesse in der Zukunft zu schaffen. Ähnlich wie in anderen Ländern (z. B. in Skandinavien) waren B2G (Business-to-Government)-Transaktionen die ersten, die von den neuen Vorschriften betroffen waren.

In der Praxis bedeutete dies, dass ab 2020 jede B2G-Rechnung in Frankreich, eine elektronische Rechnung sein muss, die über eine öffentliche Plattform namens Chorus Pro freigegeben wird. Als einer der weltweit führenden Anbieter von e-Invoicing-Lösungen stellt Basware seit 2017 elektronische Rechnungen über Chorus Pro bereit.

Nach den positiven Erfahrungen mit diesem System hat die französische Regierung einen ausgewogenen Rahmen für künftige B2B (Business-to-Business)- und B2C (Business-to-Customer)-Transaktionen  ausgearbeitet. Zum jetzigen Zeitpunkt sind die genauen Spezifikationen, wie die technische Umsetzung aussehen wird, noch nicht veröffentlicht worden. Die offizielle Verordnung Nr. 2021-1190 vom 15. September 2021, die sich auf die allgemeine elektronische Rechnungsstellung für Umsätze zwischen mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen und die Übermittlung von Transaktionsdaten bezieht, legt jedoch die Grundzüge dieser Reform fest:

  • Die Verordnung sieht eine zweigleisige Lösung vor, indem sie einerseits die E-Rechnungsstellung für inländische B2B-Rechnungen vorschreibt, andererseits ein einheitliches Meldeverfahren für internationale B2B- als auch B2C-Rechnungen vorschreibt.

  • Der Empfang elektronischer Rechnungen wird für alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen ab dem 1. Juli 2024 verpflichtend sein. Die Einführung der verpflichtenden Ausstellung elektronischer Rechnungen hängt von der Unternehmensgröße ab: 1. Juli 2024 für Großunternehmen, 1. Januar 2025 für mittelgroße Unternehmen und 1. Januar 2026 für mittlere bis kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen.*

  • Die Einführung der elektronischen Meldepflicht erfolgt nach demselben gestaffelten Zeitplan.

  • Die elektronische Meldepflicht umfasst auch Transaktionen, die nicht von der elektronischen Rechnungsstellung betroffen sind: Umsätze mit einer von der Mehrwertsteuer befreiten Person (B2C), grenzüberschreitende Umsätze zwischen steuerbefreiten Organisationen und Übermittlung von Zahlungsdaten durch Service Provider.

Die französische Regierung hat sich für das "Y"-Modell entschieden: Die Unternehmen können zwischen einer staatlich zertifizierten privaten Digitalisierungsplattform oder dem öffentlichen Portal Chorus Pro wählen, das bereits die elektronische Rechnungsstellung für den öffentlichen Sektor (B2G) abwickelt. Diese Entscheidung hängt vom digitalen Entwicklungsstand des jeweiligen Unternehmens ab: diejenigen, die bereits über ein e-Invoicing-System verfügen, können von ihrer Investition profitieren. Andere müssen in eine private Lösung investieren oder sich für eine Zusammenarbeit mit Chorus Pro entscheiden.

Unser über Jahrzehnte aufgebautes Wissen bezüglich Regulierungen und Best Practices in den lokalen Märkten hilft uns dabei, im Detail zu verstehen, was diese neuen Vorschriften für Unternehmen und Organisationen in der Praxis bedeuten. Basware hat immer die neuesten Entwicklungen in Frankreich im Auge und wird sicherstellen, dass die B2B- und B2G-Konnektivität in Frankreich auch in Zukunft regelkonform ist.

Basware hilft bei der Bewältigung von Compliance-Herausforderungen

Die e-Invoicing-Lösung von Basware unterstützt Sie bei all Ihren Compliance-Herausforderungen, von der Identifizierung von Pflichten und der Bewertung von Vorgaben bis hin zur Entwicklung und Verwaltung von Lösungen und dem Verfolgen aller Änderungen im rechtlichen Umfeld.

Seit Jahren entwickelt Basware neue Formatkonvertierungen, verbindet lokal autorisierte Compliance-Partner und Steuerbehörden und ermöglicht die Nutzung digitaler Signaturen und Zertifikate. Mit all diesen Kenntnissen können wir Sie weltweit unterstützen – und sowohl B2B- als auch B2G-Anbindungen abdecken.

Als weltweiter Marktführer im Bereich e-Invoicing ist Basware ein starker Partner, den Sie mit Blick auf globale Compliance- Anforderungen für Ihre elektronische Rechnungsstellung in Betracht ziehen sollten. Ganz gleich, welchen Bedarf Sie haben, Basware hilft Ihnen, alle Kanäle der elektronischen Rechnungsstellung abzudecken.

Wir stellen eine zentrale Anlaufstelle für die globale Einhaltung von Vorschriften zur Verfügung, indem wir über unsere mehr als 200 Interoperabilitätspartner Unterstützung in über 60 Ländern anbieten. Wir liefern eine Multi-Channel-Abdeckung in Kombination mit lokalem Wissen und Konnektivität zu Drittanbietern.

Und wie können wir all dies für Unternehmen weltweit anbieten? Zunächst einmal haben wir uns mit den führenden Beratern und Dienstleistern für die elektronische Rechnungsstellung und die Einhaltung von Steuervorschriften sowie mit verschiedenen lokalen Partnern zusammengetan, um sicherzustellen, dass unser Geschäftsnetzwerk unsere Kunden bei der elektronischen Rechnungsstellung dort unterstützt, wo es am meisten gebraucht wird. Darüber hinaus arbeitet das interne Compliance-Management von Basware mit unserem Service-Management-Team sowie mit externen Beratern und Behörden zusammen, um den Compliance-Support des Basware-Netzwerks zu erhalten und zu verbessern.

Unser Netz und seine Länderabdeckung wachsen ständig und bieten Unternehmen Unterstützung bei der Einhaltung von Vorschriften. Dies befreit sie von der Last und Komplexität der globalen Compliance und ermöglicht es ihnen, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren.

Wie bereits erwähnt, ist die Einhaltung globaler Rechnungsstellungs- und Steuervorschriften komplex und die Folgen einer Nichteinhaltung können schwerwiegend sein. Mit Basware können Sie Ihre elektronische Rechnungsstellung automatisieren, um bei der Einhaltung aller B2G- und B2B-Vorschriften zu helfen, die unterschiedliche Formate, Prozesse und Archivierungsstandards umfassen. Basware unterstützt Sie bei Ihren Bestrebungen rund um die Mehrwertsteuer-Compliance in mehr als 60 Ländern und ist ein zertifizierter Peppol-Access Point.

Effizienz, Konformität und Kontrolle – dank Automatisierung

Letztendlich ist die Einhaltung der Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung nicht einfach. Aber wenn Sie sich von Experten unterstützen lassen, gewinnen Sie an Effizienz, Compliance und Kontrolle.

EFFIZIENZ

  • Reduzieren Sie die Kosten, die mit der Einhaltung globaler Steuervorschriften verbunden sind.

  • Erlangen Sie Transparenz über den Status der Dokumente.

  • Befreien Sie Ihre Ressourcen von einem Großteil des Aufwands und der Komplexität der elektronischen Rechnungsstellung und konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft.

COMPLIANCE

  • Minimieren Sie Fehler durch die Bereitstellung aktueller Steuerinformationen.

  • Verringern Sie das Risiko von Geldstrafen und anderen Sanktionen im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung von Vorschriften.

Die gesamte Erklärung von Basware, wie sie globale Compliance unterstützt, finden Sie in unserer Allgemeinen Compliance-Bekanntmachung zu den Basware Services.

Sie möchten mehr darüber erfahren und Ihre Möglichkeiten mit uns in einem ersten Gespräch unverbindlich diskutieren? Dann nehmen Sie gerne direkt Kontakt mit uns auf.

Mehr zu Compliance Themen und zum B2G-Mandat für die elektronische Rechnungsstellung an die öffentliche Hand in Deutschland, können Sie hier in unserem Blogpost nachlesen.

*Definition Unternehmensgröße https://sovos.com/vat/tax-rules/e-invoicing-france/