Das deutsche Finanzministerium hat ein Dokument veröffentlicht, das den Vorschlag zur Umsetzung einer elektronischen Rechnungspflicht (E-Rechnung) für Geschäft-zu-Geschäft (B2B) Transaktionen enthält. Der Vorschlag soll ab 2025 in Kraft treten. Er basiert auf dem Rahmenkonzept "Value Added Tax in the Digital Age" (ViDA) der Europäischen Kommission.
Gemäß dem Vorschlag sollen E-Rechnungen das Standard- und obligatorische Rechnungssystem für inländische B2B-Transaktionen werden und dabei die Papierrechnungen ersetzen. Das Finanzministerium beabsichtigt, Steuer- und Handelsgesetze entsprechend dem ViDA-Vorschlag und der EU-Richtlinie über E-Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen anzupassen.
Das Finanzministerium plant, den 1. Januar 2025 als Datum für die Einführung vorzuschlagen. Vorher möchte es jedoch Rückmeldungen von Unternehmen, Softwareanbietern und anderen Interessengruppen einholen. Besonders interessiert sind sie an Kommentaren und Bewertungen zum Einführungsdatum sowie zum Umsetzungsprozess. Dies umfasst auch Vorschläge, ob die Verpflichtung schrittweise nach Unternehmensgröße, Rechnungsbetrag oder anderen Alternativen eingeführt werden sollte, sowie etwaige Ausnahmen, die gelten könnten.
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